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Sozialversicherungs-Wahlen 2011

Der Bundeswahlbeauftragte                                                                            
für die Sozialversicherungswahlen                                                              

Herrn
Walter Hoof
Geschäftsführer der
DAK Mitgliedergemeinschaft e.V. Am Schlagsberg 25
57258 Freudenberg
 
                                                                                                                                      Berlin, 18. Januar 2010
 
Ihr Antrag auf Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung nach § 48c Absatz 1 SGB IV
 
Sehr geehrter Herr Hoof,
 
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Ihrem Antrag auf Feststellung der allgemeinen Vor­schlagsberechtigung nach § 48c Absatz 1 SGB IV entsprochen hat.
 
Damit besitzt die DAK Mitgliedergemeinschaft e.V. für die Sozialwahlen 2011 die
allgemeine Vorschlagsberechtigung.
 
Wir wünschen Ihnen eine glückliche Hand bei der Aufstellung Ihrer Listen und eine für uns alle erfolgreiche Sozialwahl 2011.
 
 
      Gerald Weiß                                                             Klaus Kirschner 
Bundeswahlbeauftragter                             Stellvertretender Bundeswahlbeauftragter
für die Sozialversicherungswahlen                 für die Sozialversicherungswahlen