Sozialversicherungs-Wahlen 2011
Der Bundeswahlbeauftragte
für die Sozialversicherungswahlen
Herrn
Walter Hoof
Geschäftsführer der
DAK Mitgliedergemeinschaft e.V. Am Schlagsberg 25
57258 Freudenberg
Berlin, 18. Januar 2010
Ihr Antrag auf Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung nach § 48c Absatz 1 SGB IV
Sehr geehrter Herr Hoof,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen Ihrem Antrag auf Feststellung der allgemeinen Vorschlagsberechtigung nach § 48c Absatz 1 SGB IV entsprochen hat.
Damit besitzt die DAK Mitgliedergemeinschaft e.V. für die Sozialwahlen 2011 die
allgemeine Vorschlagsberechtigung.
Wir wünschen Ihnen eine glückliche Hand bei der Aufstellung Ihrer Listen und eine für uns alle erfolgreiche Sozialwahl 2011.
Gerald Weiß Klaus Kirschner
Bundeswahlbeauftragter Stellvertretender Bundeswahlbeauftragter
für die Sozialversicherungswahlen für die Sozialversicherungswahlen