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DAK hält auch ohne Tarifvereinbarung an Maßnahmen zur Senkung der Verwaltungskosten fest Die DAK bedauert den Abbruch der Tarifverhandlungen über arbeitsplatzsichernde Maßnahmen durch ver.di. Eine tarifliche Einigung wäre eine konstruktive Grundlage dafür gewesen, die Verwaltungskosten der an den Gesprächen beteiligten Kassen durch einen Arbeitszeitkorridor nachhaltig senken zu können. Dies ist unter anderem aufgrund der durch den Gesetzgeber beschlossenen Deckelung der Verwaltungskosten notwendig. Eine solche tarifliche Regelung zur Arbeitsplatzsicherung wäre auch im Sinne der Beschäftigten gewesen. Dennoch hat ver.di die seit Monaten laufenden Tarifverhandlungen mit den Ersatzkassen der ehemaligen Tarifgemeinschaft für beendet erklärt. Damit ist für die beteiligten Kassen zur Zeit auch der Weg verbaut, mit ver.di auf einzelne Kassen bezogene tarifliche Lösungen zu vereinbaren. Ver.di fordert stattdessen eine Rückkehr zum alten System der Tarifgemeinschaft der Ersatzkassen, das es seit 2010 nicht mehr gibt. Eine Gleichschaltung aller Ersatzkassen ist inhaltlich und rechtlich jedoch nicht zielführend. „Ver.di sollte kurzfristig die Gespräche wieder aufzunehmen, um eine tarifliche Absenkung der Personalkosten möglich zu machen“, erklärte Claus Moldenhauer, stellvertretender Vorsitzender des DAK-Vorstands. Unabhängig davon wird die DAK weiter daran arbeiten, die Verwaltungskosten dauerhaft zu senken. Nicht für alle Maßnahmen benötigt die DAK eine Einigung mit dem Tarifpartner. |
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