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Rententipp: Jahresmeldung prüfen


Für jedes abgelaufene Kalenderjahr müssen Arbeitgeber für ihre Arbeitnehmer spätestens bis zum 15. April des Folgejahres bei der zuständigen Krankenkasse eine Jahresmeldung abgeben.

Von dieser Jahresmeldung bekommt der Arbeitnehmer eine Durchschrift – und diese sollte er genau prüfen. Stimmen Name und Anschrift und wurden die Beschäftigungsdauer sowie die Höhe des rentenversicherungspflichtigen Entgelts richtig angegeben? Letzteres ist besonders wichtig, da die spätere Rente nach den gemeldeten Entgelten berechnet wird.

Stellt der Arbeitnehmer Unstimmigkeiten in der Jahresmeldung fest, sollte er sich an seinen Arbeitgeber wenden und um Berichtigung bitten.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicetelefon-Nummer 0800 10004800 oder im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de.

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