In Berlin wurde das 115-Gebärdentelefon gestartet. Damit haben ab sofort gehörlose und hörbehinderte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, mittels Gebärdensprache und Videotelefonie verlässliche Auskünfte und Hilfestellungen der öffentlichen Verwaltung unabhängig von lokalen und verwaltungsinternen Zuständigkeiten zu erhalten.
Das 115-Gebärdentelefon überwindet Hürden in der verbalen Kommunikation über die visuelle Darstellung sogenannter Gebärden. So wird den Gehörlosen - ohne Hilfe Dritter - ein Dialog in der ihnen vertrauten Gebärdensprache ermöglicht. Dadurch erhält eine wichtige gesellschaftliche Gruppe, die den Service der einheitlichen Behördenrufnummer bislang nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen nutzen konnte, einen leichten Zugang zur öffentlichen Verwaltung.
Mit dem Start des 115-Gebärdentelefons wird der hervorragende Service der einheitlichen Behördenrufnummer auch für Hörbehinderte zugänglich. Dies ist ein wichtiger Beitrag der öffentlichen Verwaltung zur Verwirklichung barrierefrei gestalteter Lebensbereiche für alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland.
Das 115-Gebärdentelefon ist ein ganz praktischer, beispielgebender Beitrag dazu, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich dazugehören und das Beste aus ihren Möglichkeiten machen können. Bereits seit 2007 gibt es ein Bürgertelefon per Videophonie für Gehörlose. Jetzt wird wir dieses gut genutzte Angebot ausgeweitet.
Das 115-Gebärdentelefon wurde in Kooperation zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales aufgebaut. Der Zugang zu diesem Service erfolgt über Videotelefonie.
Der Nutzer benötigt dazu lediglich einen internetfähigen Computer oder ein Video-Telefon sowie einen sogenannten SIP-Videoclient (Session Initiation Protocol), der kostenlos im Internet heruntergeladen werden kann.
Über die SIP-Adresse "d115@gebaerdentelefon.d115.de" erfolgt der Zugang zum Gebärdenservice eines Dienstleisters des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die dort zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden speziell auf Auskunftsprozesse bei der Nutzung der D115-Wissensdatenbank geschult.
Sollte eine Anfrage darüber hinausgehen, wird dem Anrufer die Aufnahme seiner Anfrage und ihre Weiterleitung an die zuständige Behörde angeboten.
Die "115" startete am 24. März 2009 in einem zweijährigen Pilotbetrieb und ist in den teilnehmenden Modellregionen inzwischen für ca. 13 Millionen Bürgerinnen und Bürger verfügbar. Langfristig soll der 115-Service im gesamten Bundesgebiet angeboten werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmi.bund.de und www.d115.de.
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