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Erste Zusatzbeiträge bis zu 37,50 Euro

Zwei Kassen erheben bereits einen Zusatzbeitrag von mehr als acht Euro pro Monat. Damit sind sie zur aufwendigen Einkommensprüfung  verpflichtet.


Die BKK für Heilberufe (ca. 170.000 Mitglieder) und die Gemeinsame Betriebskrankenkasse Köln (GBK; ca. 40.000 Mitglieder) erheben den höchstmöglichen Zusatzbeitrag von einem Prozent des Bruttoeinkommens ihrer Mitglieder. Rückwirkend zum 01.01.2010 sind die Zusatzbeiträge zu zahlen. Beim Zusatzbeitrag wird das Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze von aktuell 3.750,00 Euro pro Monat berücksichtigt. Zum regulären Kassenbeitrag müssen die Mitglieder der zwei Betriebskrankenkassen bis zu 37,50 Euro pro Monat aufbringen. Für Mitglieder der BKK für Heilberufe wird eine Skontoregelung angeboten. Wer seinen Zusatzbeitrag für das Gesamtjahr bis zur ersten Fälligkeit im Jahr im voraus zahlt oder der Zahlung per Lastschrifteinzug zustimmt, muss nur elf Zusatzbeiträge pro Jahr zahlen. Eine entsprechende Rabattregelung wird für Mitglieder der GBK nicht angeboten.