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AGuM zu Kabinettsbeschluss des Versorgungsstrukturgesetzes:

Drohende Ausgabensteigerungen nicht zulasten der Versicherten 

Die Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Mitgliedergemeinschaften der Ersatzkassen (AGuM) appellierte nach dem Kabinetts­beschluss zum Versorgungsstrukturgesetz an den Gesetzgeber, drohende Ausgabensteigerungen nicht zulasten der Versicherten zu finanzieren.

"Der Regierungsentwurf enthält zweifellos gute Ansätze, um die Versorgung flexibler zu gestalten und drohendem Ärztemangel insbesondere in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Dennoch sollte man damit möglicherweise verbundene Ausgabensteigerungen nicht den Versicherten aufbürden", sagte der AGuM-Vorsitzende Hans Bender.

Für den AGuM-Vorsitzenden ist es schwer nachvollziehbar, dass die Regierung erwägt, den Bundeszuschuss für den Sozialausgleich zu kürzen, wenn sich herausstellt, dass durch das Gesetz Mehrausgaben entstehen. "Die Versicherten würden dann nicht nur durch Zusatzbeiträge belastet, sondern müssten auch noch den Sozialausgleich zum Teil selbst finanzieren."

Bender plädierte deshalb dafür, zunächst über Maßnahmen nachzudenken, mit denen man die teure Überversorgung abbaut. Konkret denke er dabei an Honorarabschläge in Ballungszentren. Zugleich plädierte der AGuM-Vorsitzende erneut für mehr Wettbewerb in der ärztlichen Versorgung, um durchaus vorhandene Effizienzreserven zu heben. Das geplante Versorgungsstrukturgesetz schaffe an einigen Stellen allerdings mehr Bürokratie, wenn man zum Beispiel an die zusätzliche Abstimmung mit den Ländern denke.