Positionpapier der DAK Mitgliedergemeinschaft zur Sozialwahl 2011
Freie Arztwahl
Die freie Arztwahl im Krankheitsfall bleibt die Grundlage einer vertrauensvollen Arzt-/Patientenbeziehung. Sie muss auch weiterhin gewährleistet und ausgebaut werden. Die Humanmedizin muss, bei allem technischen Fortschritt, den menschlichen und fürsorglichen Zuwendungen mehr Aufmerksamkeit schenken.
Selbstverwaltung/keine Staatsmedizin
Die soziale, demokratische, wirtschaftliche und ehrenamtliche Selbstverwaltung als ein prägender Bestandteil der Mitbestimmung aller Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung, für die sich auch bisher schon die DAK-Mitgliedergemeinschaft eingesetzt hat, ist als Kernelement der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland weiterhin zu verbessern und beizubehalten.
Sie ist Garant des sozialen Friedens und steht für Solidarität und eine bedarfsgerechte, versicherten- und betriebsnahe sowie wirtschaftliche medizinische Versorgung. Permanente Aufgabe der ehrenamtlichen Selbstverwaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist es, einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Patienten, die auf ausreichende und qualitativ hochwertige Leistungen ihrer Krankenkasse angewiesen sind, und den ebenso berechtigten Interessen der Beitragszahler, eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung herbeizuführen. Diese Aufgabe setzt die Selbstverwaltung eigenverantwortlich und mit praxistauglichen Lösungen um und das auch besonders kostenbewusst, weil der finanzielle Aufwand für die ehrenamtliche Selbstverwaltung bei der DAK im Jahre 2008 unter 0,0002 % des Haushaltsvolumens lag und damit als äußerst kostengünstig bezeichnet werden kann.
Das Prinzip einer starken und bisher auch erfolgreichen Selbstverwaltung als wirksames Mitspracherecht hat sich bewährt und ist beizubehalten. Der Selbstverwaltung ist dessen ungeachtet jedoch mehr politisches Gehör zu verschaffen! Die Selbstverwaltung als demokratisches und bürgernahes Leitmotiv ist zu fördern. An der ehrenamtlichen und unentgeltlichen Mitwirkung ist festzuhalten. Dadurch garantiert die Selbstverwaltung die Unabhängigkeit der Sozialversicherung von staatlicher Verwaltung. Sie steht im direkten Kontakt zur Basis und kann so die Belange der Versicherten sachgerecht und lebensnah, ohne dass hier Interessenkollisionen entstehen (z. B. Gewerkschaften), einbringen. Wir, die DAK Mitgliedergemeinschaft, sind unabhängig.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Entwicklung versucht der Gesetzgeber, immer mehr Details sowohl auf der Einnahmen- wie auch auf der Ausgabenseite der Krankenversicherung zu regeln. Dabei überstimmt er die Gremien der Selbstverwaltung, die hier effektiver und kostengünstiger agieren könnten. Gleichzeitig beschneidet er permanent den Handlungsrahmen der Selbstverwaltung. Eine staatliche Regulierung und Einflussnahme, wie sie mit dem Gesundheitsfonds eingeführt wurde, wird daher strikt abgelehnt.
Wir wollen keine Einheitsversicherung und keine Staatsmedizin!
Wer politisch von Stärkung der Selbstverwaltung spricht, darf jedoch nicht gleichzeitig alles tun, um sie zu schwächen. Die Politik sollte nicht dauernd neue und der Bevölkerung nicht mehr zu vermittelnde Vorschläge diskutieren, sondern sie hat gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern die Pflicht, verlässlich, vertrauenswürdig, kostenbewusst und verantwortungsbewusst nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen.
Die politische Legitimation der Selbstverwaltung wird durch die Sozialwahlen hergestellt. Die Sozialwahlen bilden somit das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung.
Wir sind für direkte und demokratische Sozialwahlen und gegen „Friedenswahlen“!
Zur Steigerung der Wahlbeteiligung sind zukünftig Online-Wahlen zuzulassen.
Mitbestimmung/Parität
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wurden bis Anfang des 21. Jahrhunderts zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Mit Einführung des Sonderbeitrages von 0,9 Beitragssatzpunkten und zunehmender Selbstbeteiligung, die von uns abgelehnt wird, hat die Belastung der Versicherten gegenüber den Arbeitgebern zugenommen. Spätestens seit der Einführung des Gesundheitsfonds hat die hälftige Beteiligung der Arbeitgeber in der Selbstverwaltung der gesetzlichen Krankenversicherung seine Berechtigung verloren. Der Beitragssatz wird nun vom Staat festgelegt und nicht mehr durch das Selbstverwaltungsparlament. Diese Entscheidung muss zurückgenommen werden!
Ein Teil des Beitrages wird alleine von den Versicherten gezahlt; ebenso ist der Zusatzbeitrag nur von den Versicherten zu erbringen.
Daneben ist festzustellen, dass über 50 Prozent der Versicherten keine abhängig Beschäftigten mehr sind. Neben 30 Mio. Beschäftigten sind 27 Mio. Rentner und 8 Mio. Hartz IV Sozialhilfeempfänger krankenversichert. Aufgrund der Entwicklungen beim Beitragsaufkommen, aber auch aufgrund des Versichertenstatus, ist die Legitimation zur Mitbestimmung der Arbeitgeber im bisherigen Umfang infrage zu stellen. Außerdem ist die Sichtweise der Arbeitgeber oft rein nach Kostengesichtspunkten ausgerichtet. Auch ihre These, dass eine lohnbezogene Finanzierung zu steigenden Personalzusatzkosten bzw. Arbeitskosten führt, ist nicht nachzuvollziehen. Das Argument der steigenden Lohnzusatzkosten im Gesundheitswesen wird überstrapaziert. Ihr Anteil an den Stückkosten ist eher unbedeutend. Man kann hier davon ausgehen, dass ein Betrieb mit besonderen Gesundheitsangeboten gesündere und produktivere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit geringeren Ausfallzeiten hat. Hierdurch lassen sich die Krankenversicherungs-Beiträge teilweise überkompensieren.
Gesundheitspolitische Forderungen/keine Rationierung von Leistungen
° Alle Versicherten müssen die notwendigen und ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen erhalten. Eine Rationierung von Leistungen und gesetzliche Einschränkungen jeglicher Art lehnen wir ab. Wir stehen für eine verlässliche Finanzierung und mehr Wettbewerb in der solidarisch finanzierten gesetzlichen Krankenversicherung.
° Die Absicherung der Risiken im Krankheitsfall muss für die Versicherten auch in Zukunft bezahlbar bleiben. Daher lehnen wir Forderungen einer Festschreibung des Beitragssatzes ab. Ebenfalls ist die paritätische Finanzierung durch Versicherte und Arbeitgeber wieder herzustellen. Die alleinige zusätzliche Belastung der Versicherten ist ungerecht und muss abgeschafft werden. Die Arbeitgeber dürfen sich nicht ihrer sozialen Verantwortung entziehen.
° In der Fläche, besonders in den ländlichen Regionen, dürfen Ärzte keine finanziellen Nachteile erleiden. Die Vorteile der Ärzte in den Ballungsgebieten müssen zugunsten der Ärzte in der Fläche abgeschöpft werden. Künftige Nachfolgeregelungen für Hausärzte sind zu fördern und entsprechende Konzepte hierfür unverzüglich zu entwickeln. Hier stehen besonders die Kassenärztlichen Vereinigungen zusammen mit den Kommunen in der Pflicht und haben Lösungsmöglichkeiten im Interesse der Patienten zu erarbeiten. Daneben ist zukünftig zur besseren Betreuung der Versicherten in den Ballungsgebieten und Großstädten die Einrichtung von integrierten Versorgungsmodellen in medizinischen Versorgungszentren (MVZ) fortzusetzen.
° Die Versorgungsforschung und die Versorgungsangebote sind aufgrund der demografischen Entwicklung für eine älter werdende Gesellschaft zu forcieren.
Qualitätsverbesserung/Vorsorge/Rehabilitation
Die Qualität der Gesundheitsversorgung ist verbesserungsbedürftig, d. h., eine umfassende und hochwertige Gesundheitsversorgung ist in Zukunft zu gewährleisten.
Vorsorge und Rehabilitation sind und bleiben wichtige Maßnahmen zur Erhaltung und Stabilisierung der Gesundheit und Erwerbsfähigkeit. Sie sind deshalb zu fördern. Im Bereich der Rehabilitation ist eine bessere und Versichertenträger übergreifende Zusammenarbeit mit anderen Versichertenträgern wünschenswert.
Eigenverantwortung/Betreuung der Versicherten
Eigenverantwortung und Selbsthilfe der Bürgerinnen und Bürger ist für uns als Selbstverwalter eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und eine besondere Verantwortung. Wir entscheiden im Interesse der Versicherten und Patienten über Maßnahmen zur Gesundheitsversorgung, zur Gesundheitsförderung, zur Krankheitsverhütung, für Haushaltshilfen und Schutzimpfungen. Wir beteiligen uns aktiv an der Gestaltung des Gesundheitswesens und wirken mit an der inneren Organisation unserer Krankenkasse.
Eine versichertengerechte Betreuung durch die DAK ist für eine positive Entwicklung erforderlich. Deshalb setzen wir uns für einen Service mit kundenfreundlichen Öffnungszeiten und qualifizierten Fachkräften, die bereits jetzt schon eine lebensnahe persönliche Betreuung garantieren, ein.
Rentenversicherung
Wir fordern eine obligatorische Altersversicherung für alle, d.h. neben den Arbeitnehmern, Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern sind z. B. auch Gesellschafter, Geschäftsführer und Selbstständige ohne eigene berufsständische Versicherung und neu zu ernennende Beamte einzubeziehen, so dass schließlich nur noch Beamte nach altem Recht und Selbstständige mit eigener berufsständischer Versicherung nicht erfasst werden. Neugründungen von berufsständischen Versicherungen sollten nicht mehr möglich sein.
Das Beitragsaufkommen muss sich richten nach:
Arbeitseinkommen
Zu versteuerndes Einkommen (z. B. Kapitaleinkünfte, Vermietung und Verpachtung)
Beitragsbemessungsgrenze
Arbeitnehmer/Arbeitgeberanteil
Wahltarife sollten möglich sein
Denn: Wer eine obligatorische Altersversicherung will, muss auch eine Beitragsbasis schaffen, die auf alle zutrifft.
Gesellschaftspolitische Aufgaben sind auch durch die Gesellschaft über Steuern zu finanzieren. Zu diesen Aufwendungen, die nach unserer Auffassung vom Staat zu tragende Aufgaben sind, gehören:
Kindererziehungszeiten Entgeltpunkte für die Rente Rente
Ausbildungszeiten/Studium Zeitfaktor einführen
Schwerbehinderung früherer Rentenbeginn ohne Abschläge
Altersrente für Frauen früherer Rentenbeginn
(auch ab Geburtsjahr 1952)
Teilzeitbeschäftigung höhere Entgeltpunkte für die Rente
Geringverdiener höhere Entgeltpunkte für die Rente
Soweit Mittel zur Verfügung stehen, wären auch Beihilfen (z. B. Kfz.) wünschenswert.
Geschichtlicher Hintergrund
So genannte Hilfsvereine waren die Vorläufer der heutigen Sozialversicherung. Diese Vereine waren geprägt und gegründet worden, um Hilfsbedürftigen in ihrer Not beistehen zu können. Dabei erstreckten sich die Hilfsvereine vornehmlich auf Personengruppen, die sich beruflich zusammenschlossen. Im Zuge der Industrialisierung erkannte der Staat die Notwendigkeit, im Rahmen der Verantwortung ähnliche Versicherungen allen Arbeitnehmern zuzugestehen. Im Zuge der Bismarck-Sozialreformen wurde ein Zweig zur sozialen Absicherung im Krankheitsfall geschaffen.
Grundsätzlich war die Ausweitung der allgemeinen Krankenversicherung auf alle Arbeitnehmer ein richtiger und legitimer Schritt des Staates. Galt es doch, verbindliche Regeln, sprich Gesetze zu schaffen, die für alle Versicherten einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung begründen. Damit kam aber erstmals der Gesetzgeber auch aufsichtsrechtlich in die Verantwortung. Die Einflussnahme des Staates hat dabei deutlich zugenommen. Hier gilt es, die Einflussnahme des Staates wieder auf die Setzung der Rahmenbedingungen zurückzuführen.
Mehr Selbstverwaltung und weniger Staat ist im Interesse unserer Versicherten unsere Handlungsmaxime!