Organspende rettet Leben
Was spricht für eine Organspende?
Warum soll ich mich überhaupt mit dem Thema befassen?
Organ- und Gewebespende ist gelebte Solidarität. Auch wenn die Auseinandersetzung mit Themen wie Krankheit und Tod für manchen Überwindung kostet, ist die Frage, ob man Organe spenden möchte, wichtig. Für viele Menschen, die auf eine Organspende warten, entscheidet diese über Leben oder Tod. Und auch Sie selbst könnten durch einen Unfall oder eine Krankheit jederzeit in die Situation geraten auf eine Organ– oder Gewebespende angewiesen zu sein. Daher ist es wichtig, dass sich möglichst viele Menschen mit diesem Thema befassen.
Wie groß ist der Bedarf in Deutschland?
Lebensbedrohliche Krankheiten oder der Verlust wichtiger Organfunktionen machen häufig eine Organtransplantation notwendig. Auf den Wartelisten der europäischen Verteilungsorganisation Eurotransplant stehen derzeit etwa 12.000 Patientinnen und Patienten aus Deutschland. Diese sind davon abhängig, dass jemand gefunden wird, dessen Organ ihnen übertragen werden kann. Zurzeit können Niere, Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm nach dem Tod gespendet werden.
Von den Menschen in Deutschland, die auf ein fremdes Organ warten, sterben durchschnittlich 21 Menschen pro Woche. Nach wie vor werden in Deutschland nicht genügend Organe gespendet, um allen Wartelistenpatienten helfen zu können. Dabei kann ein einzelner Organspender bis zu sieben schwerkranken Menschen helfen.
In Deutschland kommen auf eine Million Einwohner 14,9 Spender. International liegt Deutschland damit im unteren Drittel. Nicht berücksichtigt sind dabei Organe, die lebend gespendet werden, also Nieren und Teillebern.
Wird eine Organspende bezahlt?
Nein. In Deutschland ist der Handel mit Organen verboten.
Wer entscheidet über die Frage der Organspende, wenn ich keinen Ausweis habe?
Dann entscheiden die nächsten Angehörigen. Diese sollen im Sinne des bzw. der Verstorbenen versuchen zu handeln. Es kann also ein weiteres Argument für einen Organspendeausweis sein, dass man seine Angehörigen in einer solchen ohnehin schon schweren Situation nicht mit einer derartigen Entscheidung belasten will.
Welche Bedenken könnte es geben? , zum Schwerpunkt: Gesundheit
Gehe ich mit einem Organspenderausweis nicht das Risiko ein, dass ich z. B. bei einem Unfall schneller für tot erklärt werde, damit meine Organe entnommen werden können?
Kann man den Todeszeitpunkt überhaupt zweifelsfrei bestimmen?
Der Ablauf einer Organspende und ihre Voraussetzungen sind in Deutschland streng geregelt (->Transplantationsgesetz) und werden streng überwacht. Seit der Entwicklung intensivmedizinischer Behandlungsmaßnahmen weiß man, dass der Herzstillstand allein kein sicheres Zeichen mehr für den eingetretenen Tod ist. Der Hirntod ist nach weltweiter, allgemein anerkannter naturwissenschaftlich-medizinischer Erkenntnis ein sicheres und zuverlässig feststellbares Zeichen für den eingetretenen Tod eines Menschen. Der Hirntod des Organspenders muss gemäß § 5 TPG von zwei dafür qualifizierten Ärzten unabhängig voneinander festgestellt werden. Sie dürfen weder an der Entnahme noch an der Übertragung der Organe des Organspenders beteiligt sein, noch der Weisung eines bzw. einer beteiligten Arztes bzw. Ärztin unterstehen. Die Richtlinien der Bundesärztekammern müssen strikt eingehalten werden. n
Wieso funktionieren meine Organe noch, obwohl ich doch tot sein muss, bevor mir ein Organ entnommen werden darf?
Als Hirntod wird der Zustand der irreversibel erloschenen Funktionen des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, bezeichnet. Dabei werden durch Beatmung und Medikamente die Herz- und Kreislauffunktion des bzw. der Verstorbenen künstlich aufrechterhalten.
Bin ich als Organspender irgendwo zentral erfasst/registriert?
Nein. Das einzige existierende Dokument ist der Organspendeausweis, den Sie bei sich tragen.
Gibt es religiöse oder spirituelle Bedenken gegen die Organ- und Gewebespende?
Nein, keine der größeren Religionsgemeinschaften in Deutschland hat sich gegen die Organspende ausgesprochen. Wenn Sie Zweifel oder Bedenken haben, wenden Sie sich am besten direkt an eine/n Vertreter/in Ihrer Religion. (Quelle: BZgA)
Ist der Leichnam nach einer Organ- und Gewebespende entstellt?
Nein, der Leichnam wird durch eine Organ- und Gewebespende nicht entstellt. Das Transplantationsteam geht zu jedem Zeitpunkt respektvoll mit dem Körper des bzw. der Toten um. Die Entnahme findet in einem normalen Operationssaal statt und die Ärzte verschließen die operativen Einschnitte nach der Entnahme wieder, um den Körper im würdevollen Zustand zur Beisetzung an die Angehörigen zu übergeben. (Quelle: BZgA)
Kann ich Spender werden und wenn ja wie?
Gibt es ein Mindestalter für Organspender?
Laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.
Bis zu welchem Alter sind meine Organe für eine Transplantation hilfreich?
Es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere eines 65-jährigen Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft werden.
Kann ich Organspender werden, obwohl ich rauche?
Ja. Im Bedarfsfall wird dann entschieden, welche Organe funktionstüchtig sind.
Oft ist die Lunge in ihrer Funktion eingeschränkt. Herz, Nieren und Leber können aber vollkommen in Ordnung sein und somit unproblematisch übertragen werden.
Wie bekomme ich einen Ausweis?
Organspendeausweise sind in vielen Arztpraxen und Apotheken erhältlich. Sie können den Ausweis aber auch herunterladen oder über das Infotelefon Organspende unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 / 90 40 400 bestellen.
Kostet der Organspendeausweis etwas?
Nein.
Wo bewahre ich den Ausweis am Besten auf, damit er im Ernstfall auch gefunden wird? Sollte ich zusätzlich meine Angehörigen informieren?
In der Regel ist das Portemonnaie der beste Ort für den Ausweis. Es ist aber auch empfehlenswert mit seinen Angehörigen oder einer Person ihres Vertrauens zu sprechen. Diese wissen dann zusätzlich Bescheid. Im Übrigen entlastet es möglicherweise die Angehörigen in dieser Situation, wenn Sie aus dem persönlichen Gespräch mit dem/der Verstorbenen wissen, wie er/sie zu dem Thema Organspende stand.
Kann ich meine Meinung noch ändern? Kann ich auch schriftlich festlegen, dass ich nicht spenden will?
Ja jederzeit. Und zwar vollkommen unbürokratisch und ohne sich vor irgendjemandem rechtfertigen zu müssen. Vernichten Sie einfach Ihren Ausweis oder ändern Sie die Erklärung auf Ihrem Ausweis. (Sie können dort auch ausdrücklich festlegen, dass Sie kein Organspender sein möchten.)
Der Empfänger , zum Schwerpunkt: Gesundheit
Kann ich mir den Empfänger meiner Spende aussuchen (konkrete Person bzw. Kinder, Nichtraucher, kein Alkoholiker etc)?
Nein, dies ist nicht möglich.
Das Transplantationsgesetz (TPG) enthält klare Vorgaben für eine transparente und patientenbezogene Organverteilung durch die unabhängige Vermittlungsstelle Eurotransplant in Leiden (Holland). Die Vergabe von postmortal gespendeten, vermittlungspflichtigen Organen erfolgt nach § 12 Transplantationsgesetz ausschließlich nach medizinischen Kriterien, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit für geeignete Patientinnen und Patienten. Die Vermittlungsregeln werden in Richtlinien der Bundesärztekammern festgelegt und sind Grundlage jeder Vermittlungsentscheidung. Eine Verteilung der zur Verfügung stehenden Spenderorgane nach nichtmedizinischen Kriterien, z.B. Einkommen, Herkunft oder etwa dem Versicherungsstatus, ist damit rechtlich ausgeschlossen.
Zu den medizinischen Kriterien für die Organvermittlung gehören neben dem körperlichen Gesundheitszustand und bestimmten körperlichen Merkmalen von Spendern und potenziellen Empfängern (z.B. Blutgruppe, Größe, Gewicht, Alter und Geschlecht) noch weitere Umstände, die aus medizinischer Sicht Einfluss auf Dringlichkeit und Erfolgsaussicht einer Transplantation haben können, wie z. B. die Wartezeit der potenziellen Empfänger bzw. Empfängerin auf der Transplantations-Warteliste (im Hinblick auf die Entwicklung ihres körperlichen Gesundheitszustandes) und die Zeitdauer zwischen Entnahme und Transplantation des betreffenden Organs, sowie Kriterien, nach denen im Konfliktfall Dringlichkeit und Erfolgsaussicht einer Transplantation gegeneinander abzuwägen sind.nach oben
Gibt es eine Kontaktmöglichkeit zwischen dem Empfänger der Spende und den Angehörigen des Spenders?
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation bietet die Möglichkeit an, dass der bzw. die Empfänger/in des Organs über die Stiftung der Familie des Spenders bzw. der Spenderin einen Brief zukommen lassen kann. Die Angehörigen des Spenders bzw. der Spenderin wiederum können sich nach dem Wohlergehen der Empfänger erkundigen. Der Kontakt wird durch die Stiftung anonymisiert. Gemäß dem Transplantationsgesetz müssen Organspender und Organempfänger sowie deren jeweilige Familie anonym bleiben.
Kann ich mir aussuchen, welche Organe und Gewebe ich spenden will und welche nicht?
Ja, das können Sie. Auf dem Organspenderausweis können Sie bestimmte Organe und Gewebe von der Spende ausschließen, oder umgekehrt nur bestimmte Organe und Gewebe zur Spende freigeben.
Kann ich auch zu Lebzeiten ein Organ spenden? Wie gefährlich ist eine Lebendspende?
Bestimmte Organe oder Organteile können bereits zu Lebzeiten gespendet werden. So kann ein gesunder Mensch mit guter Nierenfunktion eine seiner zwei Niere spenden, ohne eine Beeinträchtigungen befürchten zu müssen. Die verbliebene Niere kompensiert den Ausfall. Ebenso kann ein Teil der Leber zur Transplantation entnommen werden.
Dennoch muss eine Lebendspende sorgfältig überdacht werden, da es sich um einen chirurgischen Eingriff an einem gesunden Menschen ausschließlich zum Wohle eines anderen handelt. Der Eingriff stellt für den Spender ein medizinisches Risiko dar, wenn auch - insbesondere bei der Niere - ein geringes. Auch dürfen Zwang, psychische Abhängigkeit oder finanzielle Anreize keine Rolle spielen.
Der Gesetzesgeber hat mit dem Transplantationsgesetz den rechtlichen Rahmen für die Lebendspende geschaffen. Dadurch wird sichergestellt, dass sie nur auf freiwilliger Basis und mit möglichst geringem medizinischen Risiko für den Spender bzw. die Spenderin erfolgt. Lebendspenden sind nur unter nahen Verwandten und einander persönlich eng verbundenen Personen zulässig. (Weiteres finden Sie auch auf der Homepage der Deutschen Stiftung Organtransplantation unter www.dso.de)
Wie läuft eine Organspende ab? , zum Schwerpunkt: Gesundheit
Wieso funktionieren meine Organe noch, obwohl ich doch tot sein muss, bevor mir ein Organ entnommen werden darf?
Als Hirntod wird der Zustand der irreversibel erloschenen Funktionen des gesamten Gehirns, also des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms, bezeichnet. Dabei werden durch Beatmung und Medikamente die Herz- und Kreislauffunktion des bzw. der Verstorbenen künstlich aufrechterhalten.
Wer entscheidet über die Frage der Organspende, wenn ich keinen Ausweis habe?
Dann entscheiden die nächsten Angehörigen. Diese sollen im Sinne des bzw. der Verstorbenen versuchen zu handeln. Es kann also ein weiteres Argument für einen Organspendeausweis sein, dass man seine Angehörigen in einer solchen ohnehin schon schweren Situation nicht mit einer derartigen Entscheidung belasten will.
Wie ist der Ablauf bei einer Organspende?
1. Zwei Fachärzte stellen den Hirntod fest
Eine massive, akute Hirnschädigung – zum Beispiel durch Hirnblutung oder Unfall – kann auch bei Einsatz aller intensivmedizinischen und operativen Möglichkeiten zum Tod des bzw. der Patienten bzw. Patientin führen. Der nachgewiesene Ausfall des gesamten Gehirns, der Hirntod, ist das sichere innere Todeszeichen des Menschen. Zwei Experten stellen dazu unabhängig voneinander den vollständigen und irreversiblen Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstammes nach den Richtlinien der Bundesärztekammern fest. Der Hirntod ist die medizinische Voraussetzung für eine Organspende.
2. Frage nach der Einwilligung zur Organentnahme
Die Frage nach der Entscheidung zur Organspende durch den bzw. die Verstorbene/n gilt als weitere unabdingbare, rechtliche Voraussetzung für eine Organentnahme. Liegt keine schriftliche Verfügung – zum Beispiel in Form eines Organspendeausweises – vor, werden die nächsten Angehörigen nach dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des bzw. der Verstorbenen befragt. Bei diesen Gesprächen unterstützt die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) die Ärzte im Krankenhaus und steht den Angehörigen zur Seite.
3. Medizinische Untersuchungen des Verstorbenen
Zum Schutz der Organempfänger veranlasst die DSO die notwendigen Laboruntersuchungen. Dabei wird geklärt, ob bei dem Verstorbenen, also dem Organspender, Infektionen oder Tumorerkrankungen vorliegen, die den bzw. der Organempfänger/in gefährden könnten. Trotz umfassender Maßnahmen zum Empfängerschutz kann ein Restrisiko für den bzw. die Empfänger/in nicht ausgeschlossen werden.
Die DSO übermittelt ET und den Transplantationszentren alle erforderlichen Daten, so dass ET nach dem bzw. der „passenden“ Empfänger/in suchen und die Vermittlung der gespendeten Organ einleiten kann.
5. Organentnahme und Versorgung des Leichnams
Die DSO organisiert in Absprache mit dem Krankenhaus und den entsprechenden Transplantationszentren die Organentnahme. Bei und nach der Operation ist der pietätvolle Umgang mit dem bzw. der Verstorbenen selbstverständlich. Der Leichnam wird nach der Organspende für eine Aufbahrung vorbereitet und kann anschließend bestattet werden.
6. Organtransport zum Organempfänger in das Transplantationszentrum
Die Organe werden sorgfältig verpackt und aufbewahrt und zügig zu den entsprechenden Transplantationszentren transportiert. Die DSO koordiniert die dafür notwendige Logistik und stellt den reibungslosen Ablauf sicher. Im Transplantationszentrum werden die Organe in Empfang genommen. Hier endet die Aufgabe der DSO im Organspendenprozess.
Warum werden manche Organe abgestoßen?
Alle Organe, die transplantiert werden, werden vom Körper des Empfängers abgestoßen. Mit Medikamenten kann man die Abstoßung jedoch in der Regel auf ein Minimum reduzieren. Infektionen sind für Organempfänger daher besonders gefährlich: es kann sein, dass das Immunsystem dann das transplantierte Organ angreift.
Kann ein Organ mehrfach transplantiert werden?
Ja. Solange das Organ funktionsfähig ist, geht das.
Gesetzliche Grundlagen und Institutionen , zum Schwerpunkt: Gesundheit
Ist die Organspende gesetzlich geregelt?
Ja. Um Missbrauch zu verhindern ist das sensible Thema Organspende ganz klar geregelt. Das Transplantationsgesetz regelt die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben mit der sogenannten erweiterten Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass Angehörige über die Organ – und Gewebespende entscheiden dürfen, wenn der bzw. die Verstorbene zu Lebzeiten keine Erklärung zur Organspende abgegeben hatte. Ein etwaiger Widerspruch der Angehörigen wird beachtet.
Ist ein Organspendeausweis bindend für den Arzt?
Ja. Der Arzt muss den festgelegten Willen des Verstorbenen hundertprozentig respektieren. Hat der Verstorbene auf seinem Organspendeausweis entschieden, dass er nicht spenden möchte, muss der Arzt diesen Willen so akzeptieren. Hat sich der Verstorbene hingegen für eine Spende entschieden, wird geprüft, ob seine Organe für eine Spende in Frage kommen. Ist das der Fall, dann werden die Organe auch verpflanzt.
Bin ich als Organspender irgendwo zentral erfasst/registriert?
Nein. Das einzige existierende Dokument ist der Organspendeausweis, den Sie bei sich tragen.
Wer entscheidet über die Frage der Organspende, wenn ich keinen Ausweis habe?
Dann entscheiden die nächsten Angehörigen. Diese sollen im Sinne des bzw. der Verstorbenen versuchen zu handeln. Es kann also ein weiteres Argument für einen Organspendeausweis sein, dass man seine Angehörigen in einer solchen ohnehin schon schweren Situation nicht mit einer derartigen Entscheidung belasten will.
Dürfen meine Angehörigen im Ernstfall trotzdem anders entscheiden, als ich es in meinem Organspendeausweis getan habe? Haben meine Angehörigen ein Mitspracherecht, ob ich Spender werden darf?
Die Angehörigen sind ebenso wie Ärzte an die zu Lebzeiten getroffene Entscheidung des Verstorbenen gebunden.
Die Angehörigen haben rechtlich gesehen nur dann ein Mitspracherecht, wenn Sie jünger als 16 Jahre sind. Ab dem 14. Lebensjahr kann man zwar bereits einer Organspende widersprechen, ihr zustimmen kann man jedoch erst mit 16 Jahren.
Gibt es in Deutschland Bestrebungen die Organspende wie in manch anderen Ländern zu regeln, nämlich so dass wenn man nicht explizit widersprochen hat, dann auch ohne Zustimmung von Angehörigen Organe entnommen werden können?
Nein eine solche Gesetzesänderung ist nicht geplant.
Kann ich meine Haltung zur Organspende nicht auch in meinem Testament regeln?
Das ist insofern problematisch, als das Testament in der Regel erst zu einem Zeitpunkt herangezogen wird, der für die Organspende bereits zu spät ist. In einer Patientenverfügung hingegen sollte eine klare Festlegung zur Organspende getroffen werden.
Eurotransplant ist die Vermittlungsstelle nach § 12 des Transplantationsgesetzes für ein postmortal gespendetes Herz, Niere, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüsen, oder Darm. Sie hat ihren Sitz in den Niederlanden. Die Vermittlung durch Eurotransplant erfolgt bereits seit 1969 im Rahmen eines internationalen Organaustauschs unter folgenden Staaten: Belgien, Deutschland, Niederlande, Luxemburg, Österreich, Slowenien und Kroatien (heutiger Vermittlungsbereich). Über Eurotransplant werden Organe an mehr als 70 Transplantationszentren vermittelt. Über 15.000 Patientinnen und Patienten aus einem Einzugsbereich von 122 Millionen Menschen stehen bei Eurotransplant auf den Wartelisten. In den vergangenen 40 Jahren hat Eurotransplant nach eigenen Angaben über 135.000 Spenderorgane vermittelt. Die länderübergreifende Kooperation mit Eurotransplant ermöglicht es, in dringenden Fällen möglichst rasch ein lebensrettendes Organ zu finden. Außerdem werden mehr medizinisch „passende“ Organe vermittelt und damit die Erfolgsaussicht erhöht. Die Aufgabe des Vermittlungsverbunds ist damit ein besonders gutes Beispiel von praktizierter Chancengleichheit in Europa.
Die DSO ist die bundesweite Koordinierungsstelle nach dem Transplantationsgesetz für die postmortale Organentnahme. Ihre Aufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit den Transplantationszentren und den anderen Krankenhäusern die Entnahme der vermittlungspflichtigen Organen (Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und Darm) zu organisieren. Durch Vertrag ist die DSO durch die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Bundesärztekammer gemeinsam mit diesen Aufgaben beauftragt worden.
Die DSO ist als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts organisiert. Ihre Hauptverwaltung ist in Frankfurt am Main. Nach dem Beauftragungsvertrag ist die DSO in sieben organisatorische Regionen unterteilt, die aus ein oder mehreren Bundesländern bestehen.
Finanziert wird die Koordinierungstätigkeit der DSO durch ein Budget, das die DSO mit den Krankenkassen im Voraus verhandelt. Das Budget richtet sich nach der zu erwartenden Anzahl der transplantierten Organe. Die Krankenhäuser erhalten aus diesem Budget von der DSO ihre Leistungen zur Ermöglichung postmortaler Organspenden über eine entsprechende Aufwandserstattung in Form von Pauschalen vergütet.