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KVB und vdek: Gemeinsame Veranstaltung zur qualitäts-orientierten Vergütung für Ärzte

Qualität fördern heißt: Gutes Geld für gute Leistung„Wer gute Leistungen erbringt, sollte auch entsprechend belohnt werden. Wer schlechte Leistung erbringt, sollte die gelbe Karte erhalten. Dies gilt für Spitzensportler ebenso wie für Ärzte.“ Unter dieser Prämisse diskutierten zahlreiche Fachexperten, darunter Vertreter der Ärzteschaft, der Krankenkassen, der Politik und der Patienten, auf einer gemeinsamen Veranstaltung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) und des Verbandes der Ersatzkassen zum Thema „Qualitätsorientierte Vergütung in der ambulanten Versorgung“ in Berlin.

„Die Krankenkassen geben rund 32 Milliarden Euro für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten aus. Sie und die Versicherten wissen aber heute nicht, ob die Versorgung wirklich gut war. Ein schlechter Arzt erhält die gleiche Vergütung wie ein guter Arzt. Das ist nicht gerecht und fördert nicht die Qualität. Die Ersatzkassen setzen sich daher für eine qualitätsorientierte Vergütung ein. Sehr gute Ärzte sollen für ihre Leistungen besser vergütet werden als solche, die ihr Handwerk nicht so gut beherrschen“, so Thomas Ballast, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der Ersatzkassen. Zudem könnten Ärzte, die sich am Konzept der qualitätsorientierten Vergütung beteiligen, ihre Patienten über ihre Ergebnisse informieren und so für ihre Arbeit werben. Um die Qualität der medizinischen Leistungen zu bewerten, bedürfe es einer ausführlichen einheitlichen Dokumentation von Seiten der Ärzte. Hierzu müssten Leistungs-, Struktur- und Qualitätsmerkmale festgelegt werden, die die Ersatzkassen in gesamtvertraglichen Vereinbarungen regeln wollen. „Wer die Qualitätsvereinbarungen erfüllt, erhält einen Vergütungszuschlag, wer sie nicht erfüllt, muss mit einem Abschlag rechnen“, erläuterte Ballast sein Konzept. Dr. Axel Munte, Vorstandsvorsitzender der KVB ergänzte: „Es geht darum, bei den Ärzten Anreize zu setzen, sich zum Wohl der Patienten ständig um die weitere Steigerung der Behandlungsqualität zu bemühen und hierfür auch honoriert zu werden – materiell wie immateriell.“

In Bayern haben vdek und KVB Verträge über sechs Qualitätsmaßnahmen abgeschlossen. An diesen können nur die Ärzte teilnehmen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. „Im Rahmen unserer Qualitätsmaßnahme ‚SonoBaby’ legen wir beispielsweise nicht nur Wert der gemeinsamen Presseinformation „Qualität fördern heißt: Gutes Geld für gute Leistung“ vom 10. Februar 2010 darauf, dass die Ärzte eine gute, fundierte Ausbildung haben, sie müssen ihre Fähigkeiten auch in regelmäßigen Abständen durch eine Fachwissensprüfung erneut nachweisen“, so Munte. Außerdem sei die regelmäßige Überprüfung und Wartung der Ultraschallgeräte durch zertifizierte Dienstleister Voraussetzung, um an der Qualitätsmaßnahme teilnehmen zu können. „Nur durch das Zusammenspiel von persönlicher Qualifikation und technisch einwandfreien Untersuchungsgeräten kann die hohe Qualität der Diagnostik gewährleistet werden. Das sind wir Ärzte unseren Patienten schuldig“, betonte der KVB Vorstandsvorsitzende.

Nach dem Vorbild von „SonoBaby“ hat die KVB mittlerweile eine Reihe von Qualitätsmaßnahmen gestaltet, die sie in dem Qualitätsprogramm „Ausgezeichnete Patientenversorgung“ zusammengefasst hat. Über Teilnahmevoraussetzungen, Leistungen und teilnehmende Ärzte können sich Patienten unter www.ausgezeichnetepatientenversorgung.de objektiv informieren. „Für die Vertragsärzte in Bayern haben wir ein Qualitätssiegel geschaffen, das den Patienten Orientierung bei der Auswahl der angebotenen Gesundheitsleistungen bietet“, so Munte.
 

 

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