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Nun können Steuern gespart werden

Für Sie als Steuerzahler eine gute Nachricht. Schon ab Januar 2010 können Arbeitnehmer und Selbstständige ihre Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen.

 

Durch in der Regel höhere Arbeitsvolumen reduziert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast. Ein alleinerziehender Vater mit einem Kind und einem Bruttojahreslohn von 25.000,00 Euro wird beispielsweise um 186.00 Euro im kommenden Jahr entlastet.

 

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung wurden bislang zusammen mit anderen Versorgungsaufwendungen nur bis 1.500,00 Euro (Ehepaare 3.000,00 Euro) für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner sowie 2.400,00 Euro / 4.800,00 Euro für Selbstständige vom Finanzamt anerkannt. Künftig wird der gezahlte Beitrag in voller Höhe anerkannt. Übersteigt der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung ab Januar 2010 nicht 1.900,00 Euro / 3.800,00 Euro bzw. bei Selbstständigen 2.800,00 Euro / 5.600,00 Euro, können bis zu diesen Grenzen weitere Aufwendungen wie beispielsweise Prämien für Haftpflicht- und Unfallversicherungen gelten gemacht werden.

 

Sie möchten von der Steuer-Erleichterung profitieren, dann müssen Sie zunächst nicht viel tun. Die Beitragsausgaben werden bei der laufenden Lohnsteuerberechnung als „Vorsorgepauschale“ berücksichtigt. Bei der Abgabe der nächsten Steuererklärung sind die Ausgaben für Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben einzutragen.

Die Reaktion wünscht viel Erfolg beim Steuersparen.