Neues Inkassoverfahren für Zuzahlung im Krankenhaus
Im Auftrag der Krankenkassen ziehen die Krankenhäuser seit 2010 die Zuzahlungen ihrer stationären Patienten notfalls auch per Vollstreckungsverfahren selber ein.
Seit 01.01.2010 obliegt den Kliniken der vollständige Einzug der Zuzahlung ihrer Patienten bei stationären Krankenhausaufenthalten. Zwar standen die Krankenhäuser auch bisher schon in der Pflicht, Zuzahlungen ihrer Patienten einzuziehen. Sofern die Patienten dieser Zahlungsaufforderung aber nicht nachkamen, hatten sich die Krankenkassen um das weitere Einziehungs- und Vollstreckungsverfahren zu kümmern. Diese Aufgabe wird nun auf die Krankenhäuser übertragen.