Deshalb muss die Pflegeversicherung Bestandteil der gesetzlichen Sozial-Sicherungs-Systeme bleiben.
Ziel politischer Maßnahmen im Rahmen der Pflegeversicherung muss sein, die Selbstständigkeit zu erhalten, die Abhängigkeit zu mindern und auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ist weiterhin zu ermöglichen und das Recht der Pflegebedürftigen auf menschenwürdige Pflege zu Hause oder im Heim sicherzustellen.
Bis Ende 2006 ist der Beitragssatz auf dem heutigen Niveau zu halten. Gleichzeitig sind leichte Leistungsverbesserungen für an Demenz Erkrankte und bei der ambulanten Pflege vorzunehmen.
Im Rahmen der Prävention und der Rehabilitation müssen die Aktivitäten verstärkt werden, um Pflege zu vermeiden oder hinauszuzögern.
Damit der Grundsatz „ambulant vor stationär“ gestärkt wird, ist ein erhöhtes Engagement von Ländern und Kommunen erforderlich, damit auch die notwendige Infrastruktur geschaffen wird. So muß z. B. geeigneter Wohnraum für betreutes Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Pflegebedürftige Menschen haben auch oft Hilfsbedarf, der weit über das Leistungsspektrum der Pflegeversicherung hinaus geht. Dafür müssen gemeindenahe Dienste geschaffen und finanziert werden.
Bei der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichtes an den Gesetzgeber, die Beiträge von erziehenden Mitgliedern in der Pflegeversicherung zu entlasten, handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und es ist deshalb eine steuerfinanzierte Lösung zu suchen und nicht nur von den Mitgliedern der Pflegeversicherung zu finanzieren.
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Sozialwahl 2011