Die soziale Selbstverwaltung ist ein Kernelement der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland und ein prägender Bestandteil der Mitbestimmung der Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist Garant des sozialen Friedens und steht für Solidarität und eine bedarfsgerechte, versicherten- und betriebsnahe sowie wirtschaftliche medizinische Versorgung. Permanente Aufgabe der sozialen Selbstverwaltung in der GKV ist es, einen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Patienten, die auf ausreichende und qualitativ hochwertige Leistungen ihrer Krankenkassen angewiesen sind, und den ebenso berechtigten Interessen der Beitragszahler in einer wirtschaftlichen sparsamen Mittelverwendung herbeizuführen. Diese Aufgabe setzt die Selbstverwaltung eigenverantwortlich und mit praxistauglichen Lösungen um.
Das Prinzip einer starken und bisher erfolgreichen Selbstverwaltung als wirksames Mitspracherecht hat sich bewährt und ist beizubehalten. Die Selbstverwaltung als demokratisches und bürgernahes Leitmotiv ist zu fördern. An der ehrenamtlichen und unentgeltlichen Mitwirkung ist festzuhalten. Dadurch garantiert die Selbstverwaltung die Unabhängigkeit der Sozialversicherung von staatlicher Verwaltung. Sie steht im direkten Kontakt zur Basis und kann so die Belange der Versicherten sachgerecht und lebensnah, ohne dass hier Interessenskollisionen entstehen (z. B. Gewerkschaften) einbringen. Wir, die DAK-Mitgliedergemeinschaft, sind unabhängig.
Vor dem Hintergrund der finanziellen Entwicklung versucht der Gesetzgeber, immer mehr Details sowohl auf der Einnahmen- wie auch auf der Ausgabenseite der Krankenversicherung zu regeln. Dabei überstimmt er die Gremien der Selbstverwaltung, die hier effektiver und kostengünstiger agieren könnten. Gleichzeitig beschneidet er permanent den Handlungsrahmen der Selbstverwaltung. Eine staatliche Regulierung und Einflussnahme, wie sie mit dem Gesundheitsfonds eingeführt wurde, wird daher strikt abgelehnt. Wir wollen keine Einheitsversicherung und keine Staatsmedizin.
Die politische Legitimation der Selbstverwaltung wird durch die Sozialwahlen hergestellt. Die Sozialwahlen bilden somit das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Wir sind für direkte Wahlen und gegen sog. „Friedenswahlen“.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wurden bis Anfang des 21. Jahrhunderts zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Mit Einführung des Sonderbeitrages von 0,9 Beitragssatzpunkten und zunehmender Selbstbeteiligung hat die Belastung der Versicherten gegenüber den Arbeitgebern zugenommen. Spätestens seit den Zeiten des Gesundheitsfonds hat die hälftige Beteiligung der Arbeitgeber in der gesetzlichen Krankenversicherung seine Berechtigung verloren. Der Beitragssatz wird vom Staat festgelegt und nicht mehr durch das Selbstverwaltungsparlament. Ein Teil des Beitrages wird alleine von den Versicherten gezahlt. Der Zusatzbeitrag ist nur von den Versicherten zu erbringen.
Daneben ist festzustellen, dass über 50 Prozent der Versicherten keine abhängig Beschäftigten mehr sind. Neben 30 Mio. Beschäftigten sind 27 Mio. Rentner und 8 Mio. Hartz IV Sozialhilfeempfänger krankenversichert. Aufgrund der Entwicklungen beim Beitragsaufkommen, aber auch aufgrund des Versichertenstatus ist die Legitimation zur Mitbestimmung der Arbeitgeber im bisherigen Umfang in Frage zu stellen.
Außerdem ist die Sichtweise der Arbeitgeber oft rein nach Kostengesichtspunkten ausgerichtet. Auch ihre These, dass eine lohnbezogene Finanzierung zu steigenden Personalzusatzkosten bzw. Arbeitskosten führt, ist nicht nachzuvollziehen. Das Argument der steigenden Lohnnebenkosten im Gesundheitswesen wird überstrapaziert. Ihr Anteil an den Stückkosten ist eher marginal. Man kann hier davon ausgehen, dass ein Betrieb mit besonderen Gesundheitsangeboten gesündere und produktivere Mitarbeiter mit geringeren Ausfallzeiten durch Krankheit hat. Hierdurch lassen sich die KV-Beiträge teilweise überkompensieren.
Sogenannte Hilfsvereine waren die Vorläufer der heutigen Sozialversicherung. Diese Vereine waren geprägt und gegründet worden, um Hilfsbedürftigen in ihrer Not beistehen zu können. Dabei erstreckten sich die Hilfsvereine vornehmlich auf Personengruppen, die sich beruflich zusammenschlossen. Im Zuge der Industrialisierung erkannte der Staat die Notwendigkeit, im Rahmen seiner Verantwortung ähnliche Versicherungen allen Arbeitnehmern zuzugestehen. Im Zuge der Bismarck-Sozialreformen wurde ein Zweig zur sozialen Absicherung im Krankheitsfall, die gesetzliche Krankenversicherung, geschaffen.
Grundsätzlich war die Ausweitung der allgemeinen Krankenversicherung auf alle Arbeitnehmer ein richtiger und legitimer Schritt des Staates. Galt es doch, verbindliche Regeln, sprich Gesetze, zu schaffen, die für alle Versicherten einen Anspruch auf Gesundheitsversorgung begründen. Damit kam aber erstmals der Gesetzgeber auch aufsichtsrechtlich in die Verantwortung. Die Einflussnahme des Staates hat dabei deutlich zugenommen. Hier gilt es, die Einflussnahme des Staates wieder auf die Setzung der Rahmenbedingungen zurückzuführen.
Mehr Selbstverwaltung - weniger Staat ist im Interesse unserer Versicherten unsere Handlungsmaxime.
Hier geht es zum DAK Mitgliedergemeinschaft Sozialwahl-Special:
Sozialwahl 2011
20.05.2012
20.05.2012
20.05.2012